Das Amtshaus an der Schwelle zur Moderne
Schultheißenhof in Gudensberg (1612 erbaut)
Fotografie von Ludwig Bickell (1869/1900)
© Bildarchiv Foto Marburg
Die lokale Instanz der fürstlichen Rechtsprechung und Verwaltung nannte man in vielen Territorien des Alten Reiches »Amt«. Entsprechend hat sich der Name »Amtmann« eingebürgert für die Personen, auf deren Schultern die örtliche Justiz und Administration ruhte. Wegen ihrer vielfältigen Kompetenzen verkörperten die Amtleute den obrigkeitlichen Fürstenstaat vor Ort. Im Zuge der Staats- und Gesellschaftsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden in den meisten deutschen Staaten Rechtsprechung und Verwaltung institutionell und personell voneinander geschieden. Die Amtleute des 18. Jahrhunderts wurden im Namen von Rechtsstaatlichkeit und administrativer Effizienz abgelöst von den Richtern und Verwaltungsbeamten, wie wir sie heute kennen. Dieser Wandel der Justiz und Verwaltung betraf nicht nur die Amtstätigkeit der »landesherrlichen Diener«, sondern auch deren gesamte Lebenswelt. Die Veränderung des Alltagslebens der Richter und Beamten hatte wiederum Rückwirkungen auf ihr amtliches Tun und auf das Bild, das sich die Stadtbürger und Landbewohner von ihnen machten. Der Wandel der Lebenswelt von Beamten und ihren Familien war derartig grundlegend, dass er selbst die Wohnformen und die Art und Weise, wie sie ihre materiellen Grundbedürfnisse befriedigten, betraf.